Stellungnahme von PRO-BAHN, VCD, BUND & LNV zu Pfaffensteigtunnel

Zusammenfassend fordern die Verbände:

  1. Die Einstellung dieses Planfeststellungsverfahrens mangels aus unserer Sicht nicht vorhandener Planrechtfertigung
  2. Falls das Planfeststellungsverfahren aufrecht erhalten bleibt, einen vergleichende Nutzen-Kosten-Betrachtung des Pfaffensteigtunnels einerseits mit einer Beibehaltungslösung für den Hauptbahnhof (oben), wobei für den Verkehr außerhalb der Gäubahn der Inbetriebnahmefahrplan Stuttgart 21 des Landes Baden-Württemberg zugrunde gelegt wird. Dabei sind aktuelle Kostensätze für die Baukosten (sowohl für die Sanierung der Panoramabahn als auch für den Neubau des Pfaffensteigtunnels) zugrunde zu legen.
  3. Die Auflage, dass die Planungen für den Südabschnitt so beschleunigt werden, dass die Umsetzung des Gäubahn-Ausbaus Süd bis spätestens 2034 möglich ist, d.h. die Planfeststellungsunterlagen für den Südabschnitt müssen bis spätestens 31.12.2026 eingereicht werden. Es ist zu prüfen, ob der Sulzer Tunnel zurückgestellt und die – teils seit über 25 Jahren – geplanten Doppelspurabschnitte schneller umgesetzt werden können.
  4. Falls das Planfeststellungsverfahren aufrechterhalten bleibt, sind aus Sicht des Naturschutzes mindestens die in Abschnitt H genannten Nebenbestimmungen und Ausgleichsmaßnahmen festzulegen, zu realisieren sowie dauerhaft zu sichern.

Die komplette Stellungnahme hier zum Download:


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