Zusammenfassend fordern die Verbände:
- Die Einstellung dieses Planfeststellungsverfahrens mangels aus unserer Sicht nicht vorhandener Planrechtfertigung
- Falls das Planfeststellungsverfahren aufrecht erhalten bleibt, einen vergleichende Nutzen-Kosten-Betrachtung des Pfaffensteigtunnels einerseits mit einer Beibehaltungslösung für den Hauptbahnhof (oben), wobei für den Verkehr außerhalb der Gäubahn der Inbetriebnahmefahrplan Stuttgart 21 des Landes Baden-Württemberg zugrunde gelegt wird. Dabei sind aktuelle Kostensätze für die Baukosten (sowohl für die Sanierung der Panoramabahn als auch für den Neubau des Pfaffensteigtunnels) zugrunde zu legen.
- Die Auflage, dass die Planungen für den Südabschnitt so beschleunigt werden, dass die Umsetzung des Gäubahn-Ausbaus Süd bis spätestens 2034 möglich ist, d.h. die Planfeststellungsunterlagen für den Südabschnitt müssen bis spätestens 31.12.2026 eingereicht werden. Es ist zu prüfen, ob der Sulzer Tunnel zurückgestellt und die – teils seit über 25 Jahren – geplanten Doppelspurabschnitte schneller umgesetzt werden können.
- Falls das Planfeststellungsverfahren aufrechterhalten bleibt, sind aus Sicht des Naturschutzes mindestens die in Abschnitt H genannten Nebenbestimmungen und Ausgleichsmaßnahmen festzulegen, zu realisieren sowie dauerhaft zu sichern.
Die komplette Stellungnahme hier zum Download: